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   AG Frankfurt/Main, 25.08.2017 - 32 C 3586/16 (72)   

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https://dejure.org/2017,57625
AG Frankfurt/Main, 25.08.2017 - 32 C 3586/16 (72) (https://dejure.org/2017,57625)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.08.2017 - 32 C 3586/16 (72) (https://dejure.org/2017,57625)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. August 2017 - 32 C 3586/16 (72) (https://dejure.org/2017,57625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Behinderung der Straßenbahn kann teuer werden

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Falsch geparkt, 1.000 Euro ärmer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Behinderung der Straßenbahn kann teuer werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Personenbeförderung: Behinderung der Straßenbahn kann teuer werden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Falschparker behindert Straßenbahnnetz - teures Vergnügen!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Falschparker blockiert Straßenbahn - Autofahrer wird dazu verurteilt, den "Schienenersatzverkehr" durch Taxis zu finanzieren

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Falschparker muss Taxikosten für Straßenbahnfahrgäste zahlen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Blockiert ein falsch geparktes Auto Straßenbahnschienen kann das für den Autofahrer unter Umständen teuer werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falschparker muss bei Behinderung der Straßenbahn die Kosten des Bahnersatzverkehrs (Taxi) zahlen

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Falschparker muss Taxikosten für Straßenbahnfahrgäste zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autofahrer muss Kosten für Schienenersatzverkehr durch Taxis wegen Behinderung des Straßenbahnnetzes aufgrund Falschparkens übernehmen - AG Frankfurt am Main bejaht Schadensersatzpflicht eines Falschparkers

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 334
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05

    Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 25.08.2017 - 32 C 3586/16
    Dass der Schutz vor Nutzungsbeeinträchtigungen vom Schutz des § 823 Abs. 1 BGB umfasst werden muss, ergibt sich bereits daraus, dass die Nutzungsfunktion des Eigentums in § 903 S. 1 BGB besonders betont wird (vgl. BGH NJW 2006, 1054 [BGH 20.01.2006 - V ZR 134/05] ).
  • BGH, 27.09.2022 - VI ZR 336/21

    Sachbeschädigung bzw. Eigentumsverletzung durch die Blockade einer

    b) Danach stellt die Blockade einer Schiene durch ein verunfalltes Kraftfahrzeug, die dazu führt, dass das Gleis deshalb an der blockierten Stelle nicht (mehr) befahren werden kann, in Bezug auf die blockierte Schiene eine Sachbeschädigung bzw. Eigentumsverletzung dar (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2007 - VI ZR 220/06, NJW-RR 2008, 406 Rn. 8: Ladung eines verunfallten LKW blockiert die Fahrbahn einer Autobahn; zur Abgrenzung BGH, Urteil vom 28. September 2011 - IV ZR 294/10, VersR 2011, 1509 Rn. 8: vorübergehende Einengung der Möglichkeit der Nutzung einer Autobahn durch einen auf dem Verzögerungsstreifen befindlichen und teilweise in die rechte Fahrbahn hineinragenden Sattelzug; AG Frankfurt, Urteil vom 25. August 2017 - 32 C 3586/16, NZV 2018, 334; AG Dresden, Urteil vom 31. Juli 2019 - 101 C 1160/19, SVR 2020, 65; ebenso zu § 823 Abs. 1 BGB Grüneberg, ZfS 1991, 254 f.; a.A. LG Frankenthal, Urteil vom 31. Januar 1990 - 2 S 273/89, ZfSch 1990, 336; AG Essen, Urteil vom 12. November 2007 - 10 C 627/07, juris; MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl., BGB § 823 Rn. 271; Greger/Zwickel, Haftung im Straßenverkehr 6. Aufl., § 10 Rn. 10.15).
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